Ist Windkraft in Furth wirklich nicht möglich?

Statement der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Vorlagebericht TOP 6 „Windkraft in Furth im Wald – Antragsbehandlung Bündnis 90/Die Grünen“ am 2. März 2023

Aktuell leiden viele Bürger:innen unter den hohen Strom- und Gaspreisen, weil wir zu stark von Importen und globalen Märkten abhängig sind. Dabei wäre Unabhängigkeit definitiv kein Ding der Unmöglichkeit. Im Gegenteil: Der Stromverbrauch der Stadt Furth im Wald könnte durch Windenergie komplett gedeckt werden. Diese Tatsache weiterhin zu ignorieren, ist grob fahrlässig, weswegen unsere Fraktion Bündnis90/Die Grünen nun etwas genauer auf die angeführten Argumente gegen Windkraft in Furth eingehen möchte.

Die gesamte Argumentation im Vorlagebericht seitens der Verwaltung bezieht sich konsequent auf einen Standort, der weder im Beschlussvorschlag noch in der Begründung jemals genannt wurde. Es wurde lediglich zur Veranschaulichung des Sachverhaltes ein Rechenbeispiel angeführt, das aufzeigt, wie viel Energie im besten Fall gewonnen werden kann. Die Gegebenheit eines Trinkwasserschutzgebietes beispielsweise trifft auf den Standort des Rechenbeispiels, den Voithenberg, zu einem großen Teil, aber auch nicht ganz, zu. Dieser Standort wurde von uns aber nicht als einziger in Erwägung gezogen und nie explizit für die Umsetzung des Projekts Windkraft in Furth im Wald ausgewählt.

Außerdem führt die Verwaltung an, dass im Landschaftsschutzgebiet beispielsweise vorab eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt werden müsste. Zugleich bekennt sie aber: „Die Verordnungsgeber können die Windenergienutzung auch in Landschaftsschutzgebieten ermöglichen (durch eine Erlaubnis, eine Befreiung, eine Herausnahme oder eine Zonierung)“. Eine derartige Prüfung ist bei allen baulichen Maßnahmen notwendig. Der Artenschutz ist selbstverständlich auch in unserem Interesse, weswegen die Prüfung vielmehr eine Notwendigkeit als einen Hinderungsgrund darstellt.

Zudem wird der Eingriff in die Natur durch die Rodung von Waldflächen als Argument genannt. Nach kurzer Recherche möchte unsere Fraktion die Erkenntnisse eines BR-Faktenchecks erwähnen: „Es braucht pro Anlage dauerhaft eine Freifläche von durchschnittlich 0,46 Hektar – weniger als ein Fußballfeld (häufigste Größe eines Fußballfelds: etwas über 0,7 Hektar). Das zeigen Daten von Landesforstbehörden, Windparkbetreibern und Projektentwicklern, die die Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) gesammelt hat. In Bayern liegt der Durchschnitt niedriger: Hier nimmt eine Windkraftanlage bisher durchschnittlich 0,35 Hektar Wald dauerhaft in Anspruch“. Im Artikel wird die Vorsitzende des deutschen Forstvereins, Gundula Lermer, zum Thema befragt. Die Menge an Bäumen, die für eine Windanlage abgeholzt werden muss, falle laut ihr nicht weiter ins Gewicht. Außerdem sei das ein „sehr geringer Eingriff in den Wald“, für manche Holzlagerplätze werde mindestens genau so viel gerodet. Generell ist ihrer Expertise nach der Flächenverbrauch für Wanderparkplätze oder andere Infrastruktur höher. Abschließend sollte bei diesem Punkt darauf hingewiesen werden, dass „die Fläche, die für eine Windkraftanlage gerodet wird, normalerweise woanders ausgeglichen werden muss. Heißt: An anderer Stelle gibt es eine Erstaufforstung mit neuen Bäumen in mindestens derselben Größe“ (Quelle: https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/faktenfuchs-weniger-waldrodung-fuer-windraeder-als-behauptet,SsKyxci).

Als drittes Argument im Vorlagebericht werden die militärischen Belange in unserer Region angeführt: „Zusätzlich liegt der Standort in einem militärischen Interessensbereich, welcher möglicherweise kein Ausschlusskriterium darstellt, aber aufgrund von Belangen der Bundeswehr einen Bau auf dem ‚Hausberg‘ von Furth im Wald, einschränkt“. Wirft man allerdings einen Blick auf die Karte, wird man feststellen, dass diese Einschränkung nicht allzu groß sein kann. Nördlich des Arbers ist nämlich mit keinen Störungen des Radars zu rechnen. Dort sind keine sogenannten AOD-Flächen (dunkel eingefärbt) zu sehen, im Gegensatz zu südlich des Arbers (Falkenstein, Lusen, etc.).

Außerdem gibt es Beispiele, die beweisen, dass die Errichtung einer Windkraftanlage in diesen Gebieten sehr wohl möglich ist. In Freising sind die AOD-Flächen um einiges großräumiger, trotzdem gibt es in Pfaffenhofen einen Bürgerwindpark. Sogar im direkten Umfeld des großen Arbers ist eine Windvorrangfläche im militärischen Interessensbereich zu finden, nämlich in Drachselsried im Landkreis Regen.

Oftmals wird auch argumentiert, dass Windräder angeblich nicht ins Landschaftsbild passen würden und als unästhetisch empfunden werden. Schönheit liegt bekanntlich im Auge des Betrachters. Paragraph 2 des EEG von 2023 besagt zudem: „Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden. Satz 2 ist nicht gegenüber Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung anzuwenden“. Gesetzlich steht also der Ausbau der erneuerbaren Energien über den subjektiven Vorstellungen zu landschaftlicher Schönheit.

Die genannten Ausbauziele laut Digitalem Energienutzungsplan bis 2040 sind wenig ambitionierte Ziele, so ist bis 2030 kein Zubau bei Windkraft. Der Anteil der Windkraft ist verschwindend gering, bei circa 5 % bis 2040. Dagegen entsprechen 850 GWh aus PV-Aufdach 52 % des Ausbauziels. Die meisten Dächer sind aber in privatem Besitz, also kann man nur von einer Annahme ausgehen und es ist auf den Willen der Eigentümer zu hoffen. Das wäre letztendlich mehr Hoffen als wahrer Wille einer Umsetzung einer realistischen Energiewende. Mit diesem Plan geht zu viel wertvolle Zeit verloren und am Ende wird wahrscheinlich zu wenig erneuerbare Energie gewonnen. Es wird vorrangig auf Solarenergie gesetzt. Das ist fortschrittlich, es genügt aber keineswegs: Denn von Oktober bis Februar scheint die Sonne seltener und gerade in den Wintermonaten ist es wichtig, eine stabile Energieversorgung zu gewährleisten. Hier muss auf Windkraft gesetzt werden.

Des Weiteren ist Windenergie vor allem für ländliche Regionen wie unsere ein großer Gewinn. An dieser Stelle möchte unsere Fraktion gerne den Bundesverband WindEnergie zitieren: „Windenergie stärkt ländliche Regionen. Während konventionelle Kraftwerke in wenigen Regionen liegen, findet die Windenergie überall in Deutschland statt. Davon profitieren besonders ländliche Regionen. An fast jedem zweiten Windpark sind Bürger mittlerweile beteiligt. Steuereinnahmen, Fördervereine und Stiftungen ermöglichen wichtige Investitionen, z. B. in Infrastruktur, Wegebau oder Kindergärten“ (Quelle: https://www.wind-energie.de/fileadmin/redaktion/dokumente/publikationen-oeffentlich/themen/01-mensch-und-umwelt/01-windkraft-vor-ort/5_Gruende_fuer_Windenergie.pdf).

Wie anfangs erwähnt, belasten die aktuellen Strom- und Gaspreise die Gesellschaft stark. Windkraft ist unsere Chance, sowohl gegen den Klimawandel als auch gegen die Abhängigkeit von Energieimporten zu kämpfen.

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