Einwände zur 31. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS – Aufelder/Furth im Wald

Einwände zur 31. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS – Aufelder

Auslegung Mo. 29.11.2021 bis einschließlich Do. 30.12.2021

Die Begründung des Wohnbaulandbedarfs ist ungenügend und somit nicht ausreichend für eine Änderung des Flächennutzungsplans.

Für Gewerbeflächen und Wohnbauland werden Potentiale bestehender Flächen nicht genutzt.

Bedarfsnachweis Wohnflächen

1. Einwohnerzahlen

Begründung Stadt Furth im Wald:

Die Einwohnerzahl der Stadt Furth im Wald hat im Zeitraum von 2014 bis 2019 von 8.908 auf 9.084 Personen zugenommen. Dies bedeutet einen Zuwachs um +176 Personen und einen jährlichen Anstieg von ca. 30 Personen.

Einwand:

Der temporäre Ausschnitt ist gezielt gewählt, um eine nicht vorhandene Steigerung der in Furth Lebenden zu erzeugen. 2014 war der niedrigste Stand und 2019 war der zweithöchste Stand zwischen 2010 und 2020.Die aktuellste Einwohnerzahl betrug laut Bayerischen Amt für Statistik am 31. Juni 2021: 8.869.

Sogar von dem niedrigen Stand 2014 bis 2021 ist die Einwohnerzahl von 8.908 auf 8.869 Personen gesunken. Dies bedeutet eine Schrumpfung um -39 Personen.

2021 war der niedrigste Stand bei der Einwohnerzahl seit den Dreißigern des vorherigen Jahrhunderts ( 1939: 8.329).

Der kurzfristige Trend: Die Einwohnerzahl der Stadt Furth im Wald hat im Zeitraum von 2019 bis 2021 von 9.084 auf 8.869 Personen abgenommen. Dies bedeutet einen Schrumpfung um -215 Personen und einer jährlichen Reduzierung von ca. 70 Personen.

Die Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahre ist wohlwollend bestenfalls mit gleichbleibend zu bezeichnen.

Somit widerspricht die Änderung des Flächennutzungsplans dem Grundsatz (LEP Punkt 3.1) Flächensparen: Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen ausgerichtet werden.

Die Einwohnerzahlen für den Landkreis Cham werden als gleichbleibend prognostiziert, siehe Quellenverzeichnis Link 2, Abb. 5.

2. Demografie

Begründung Stadt Furth im Wald:

Demographie-Spiegel für Bayern

Einwand:

Im Demografie-Spiegel ist die nächsten Jahre alleinig ein Zuwachs von „65 jährigen oder älter“ abzulesen. In dieser Altersgruppe ist allerdings von einem sehr geringen Bauinteresse auszugehen und auch einem verminderten Bedarf an Wohnen in Einfamilienhäusern. Wohl eher aber altersgerechten Wohnformen, die durch diese Ausweisung nicht gedeckt werden. In der Personengruppe 18 bis 65 ist ein starker Rückgang abzulesen.

Somit widerspricht die Änderung des Flächennutzungsplans dem Grundsatz (LEP Punkt 3.1) Flächensparen: Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen ausgerichtet werden.

Folgend die Statistik von Lebendgeboren gegenüber Gestorbenen für Furth im Wald und der Wanderungsbewegung. Daraus lässt sich für Furth im Wald kein erhöhter Wohnraumbedarf ableiten .

3. Haushaltsgrößen

Stadt Furth im Wald:

Die durchschnittliche Haushaltsgröße von 2,24 Personen im Jahr 1999 nahm zuletzt auf 2,03 Personen im Jahr 2019 ab, wobei sie sich bereits seit einigen Jahren relativ konstant auf diesem vergleichsweise niedrigen Niveau etabliert hat.

Einwand:

In der Begründung der Stadt steht, die Haushaltsgröße habe sich auf niedrigen Niveau etabliert. Daraus ist kein weiterer Bedarf an Wohnflächen abzuleiten. Da die Zahl nicht weiter sinkt, sondern wie angegeben gleich bleibt .

4. Wohnbaulandbedarfsberechnung

Begründung Stadt Furth im Wald:

Die ortsübliche Bebauungsdichte in der Stadt Furth im Wald liegt, basierend auf anderen Baugebieten im Stadtraum und unter Berücksichtigung von flächensparender Bauweise bei ca. 0,08 ha pro Haushalt.

Daraus berechnet sich ein jährlicher Flächenbedarf für eine Wohnbebauung von 15 x 0,08 ha = 1,2 ha.

Einwand:

Der Wohnbaulandbedarf ist in Furth im Wald durch Baulücken für circa 53 Jahre gedeckt. Im Landkreis Cham sind es 42 Jahre.

Der Wohnbaulandbedarf wurde mit einem Prognoseprogramm des Bay. Landesamts für Umwelt berechnet, mit den Einwohnerzahlen von 2019 und nicht mit den niedrigeren von 2021, ansonsten würde die Berechnung noch höher ausfallen.

Baulandbedarf für Furth ist für die nächsten 14 Jahre circa 8,1 ha.
Dem gegenüber stehen vorhandene Baulücken von 31 ha. Die Zahlen sind von Prof. Lemberger (LRA Cham) aus der Sitzung im Stadtrat 24. Sept. 2020.
Heißt also bei gleichbleibendem demographischen Trend:
Dreisatz
31 ha/8,1 ha= 3,8
3,8 * 14 Jahre= 53 Jahre

Bei leicht steigenden Einwohnerzahlen käme man wohl nur auf einen leicht verminderten Wert. Wir verweisen an diesem Punkt nochmal auf den aktuellen Rückgang der in Furth Lebenden. Daher ist eher von den berechneten circa 50 Jahren auszugehen.
In dieser Berechnung sind 120 Leerstände nicht berücksichtigt, sowie leerstehende Wohnungen. Hinzu kommen auch noch 230 Gebäude mit ausschließlich Bewohner*innen über 75.

5. Vorhandene Innenpotentiale werden und wurden seitens der Stadt Furth im Wald nicht genutzt.

Begründung Stadt Furth im Wald:

Aufgrund der bereits beplanten Fläche und der Standortvorteile des gewählten Bereichs wurden keine weiteren Planungsalternativen bzw. Bestandspotentiale untersucht.

Einwand:

Die Stadt postuliert hier eindeutig, dass in der Vergangenheit und Gegenwart keine Versuche gemacht wurden das Bestandspotential von 31 ha zu aktivieren oder 120 Leerstände zu reaktivieren.

In der Vergangenheit wurden kein Versuche unternommen durch:

  • Anschreiben der Besitzer*innen von Baulücken und Leerständen
  • Veröffentlichung des Baulückenkatasters
  • Nutzung vorhandener Datensysteme
  • Aufbau eines aktiven Leerstandmanagements
  • Aufhebung der Bebauungspläne von unbebauten Flächen (z. B. Wassergräben 2, Sagweg)

Bei Wassergraben Teil 2 kam es nur zu einer Teilaufhebung der bebauten Fläche. Die Aufhebung der unbebauten Fläche wurde schon zweimal mit Stimme des Bürgermeisters mehrheitlich verschoben.

Ein konsequentes Handeln im Sinne von Flächensparen ist nicht nachvollziehbar.

Somit ist festzustellen, wesentliche Ziele des Landesentwicklungsprogramms LEP Punkt 3.2 werden nicht verfolgt.

LEP 3.2 Innenentwicklung vor Außenentwicklung. In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung möglichst vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn Potenziale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen.

Bedarfsnachweis Gewerbeflächen

1. Vorhandene Innenpotentiale werden nicht genutzt.

Stadt Furth im Wald:

Die enormen Anfragen von ansässigen Unternehmen nach Verlagerungs- und Entwicklungsflächen, sowie von externen Betrieben können ohne die geplanten Gewerbegebietsflächen nicht bedient werden.

Einwand:

Deutsche Bahn AG DB Immobilien würde seit Jahren das Gelände am Alten Güterbahnhof verkaufen. Die Grundstücksgröße ist durchaus vergleichbar. Die Stadt Furth im Wald ging nicht auf das Verkaufsinteresse ein, ohne wirklich relevante Gründe. Sie entwickelt im Gegensatz dazu, eine Gewerbefläche auf der „grünen Wiese“.

Dieses Verhalten ist konträr zum LEP Punkt 3.2 Ziel: Innenentwicklung vor Außenentwicklung. In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung möglichst vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn Potenziale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen.

2. Flächenbedarfsnachweis ist nicht nachvollziehbar und nicht aktuell.

Stadt Furth im Wald:

Der Gemeinde liegen folgende konkrete Anfragen von externen und ortsansässigen Betrieben vor, die einen Bedarf an Erweiterungsflächen haben:

Einwand:

Die Aufstellung der Firmen ist nicht realistisch und mehr vom Willen gezeugt einen „enormen“ Bedarf zu kreieren.

Handwerksbetriebe sind kritisch zu sehen, weil zum Beispiel Schreinereien und Schlossereien aufgrund ihrer Emissionen (Lärm) in nutzungsbeschränkten Gebieten nicht zulässig sind.

Fläche E 2.000 qm: Ohne Angabe, somit nachvollziehbar und scheint wohl eher eine private Freizeitverwirklichung zu sein?

Mögliche andere Interessenten scheinen sich auch schon anderweitig im Stadtgebiet zu verwirklichen.

3. Fehlende und ungeeignete Anbindung der Gewerbeflächen

Einwand:

Im Süden befindet sich eine landwirtschaftliche Fläche (Folge: Zersiedelung). Im Norden ein Mischgebiet und anschließend ein Allgemeines Wohngebiet, dadurch wird eine nicht geeignete Anbindung verwirklicht.

Die Änderung des Flächennutzungsplans widerspricht dem Ziel 3.3 des Landesentwicklungsprogramms: Neue Siedlungsflächen sind möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen.

Insgesamt ist festzustellen, die Stadt Furth im Wald kommt der Verpflichtung, Anstrengungen zu einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden (§1a BauGB) zu unternehmen, nicht nach.

Wesentliche Punkte des Landesentwicklungsprogramms der Innenentwicklung und von flächensparenden Siedlungsformen sind nicht im Ansatz zu erkennen oder werden sogar konterkariert. Anstrengungen, die zahlreichen Potentiale der Innenentwicklung zu nutzen, werden nicht umgesetzt.

Quellenverzeichnis:

Link 1:

https://www.statistik.bayern.de/mam/produkte/statistik_kommunal/2020/09372126.pdf

Link 2:

https://www.statistik.bayern.de/mam/statistik/gebiet_bevoelkerung/demographischer_wandel/demographische_profile/09372126.pdf

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