Statement von der Grünen Stadtratsfraktion zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der STADT FURTH IM WALD 25. Juni. 2020 Nr. 2
Die Frage ist nicht: Bauen – oder nicht, sondern wo bauen wir?
- Bauen wir im Landschaftsschutzgebiet?
- Verfestigen wir Splittersiedlungen bzw. lassen sie entstehen?
- Wirken wir der Zersiedlung der Landschaft entgegen?
- Ignorieren wir eine fehlende Privilegierung für landwirtschaftliche Nutzung?
- Die Ziele des Landesentwicklungsprogramms Bayern 2020 (LEP), welche formuliert die vorhandenen Potentiale der Innenentwicklung vorrangig zu nutzen, stehen nur auf dem Papier?
Auch in dieser Sitzung stand das Gremium vor diesen Fragen, bei einem Bauvorhaben im Daberg. Die Stellungnahme des Bauamts Furth im Wald nach § 36 BauGB, Art. 64 Abs. 1 BayBO empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen. Die Rechtslage ist eindeutig – doch die Rechtslage unterlag dem politischen Willen, mit 2 zu 7 Stimmen. Neben dem Grünen Vertreter stimmte nur Oskar Mühlbauer (FW) für Landschaftsschutz und dem sparsamen Umgang mit Flächen.
Leerstandsmanagement – direkte Ansprache der Eigentümer*innen
Der politische Wille, dagegen in Zukunft auch auf aktives Leerstandsmanagement zu setzen, ist bei Bürgermeister Sandro Bauer seit der Wahl verflogen. Er setzt hingegen auf „passives Leerstandsmangagement“, in dem er einen halbherzigen Appell an die Eigentümer*innen formulierte:“ Wer sagt, ich wäre abgabebereit, der kann sich gerne zu uns ins Rathaus kommen. Wir nehmen das auf und helfen bei der Vermittlung, natürlich kostenlos.“
Die Grüne Stadtratsfraktion fordert aktives Leerstandsmanagement in Furth:
- Kataster aller ausgewiesenen und unbebauten Grundstücke. Es soll Gewerbeflächen, Sonderflächen, Baulücken und Leerstände beinhalten.
- Direkte Ansprache der Eigentümer*innen um zu klären, was sie mit dem Besitz planen. Bei Leerständen auch bezüglich einer Vermietung abfragen.
- Diese Informationen sollten in eine kommunale Immobilienplattform münden, um Investoren, Bauwillige und Mietsuchende besser zu informieren, selbstverständlich unter Berücksichtigung des Datenschutzes.
Ziel: Den Widerspruch zwischen dem Bauwillen und der Flächenversiegelung aufzulösen. Nicht Neubaugebiete und Neuausweisungen forcieren, sondern die vorhandenen Potentiale erkennen und viel mehr den Bedarf aus dem Bestand von erschlossenen Flächen, Baulücken und Leerständen zu decken.
Bericht des Bayerwald Echos vom 27.Juli 2020:
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