Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu den Baumfällungen an der Wutzmühlstraße
Zu dem Baum ohne Nummer:
- Liegt zu dem Baum eine Fällgenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde vor? Vogelschutzzeit ist vom 1. März bis 30. September. Auf Seite 2 des Gutachtens wird der Schutzstatus “Habitatbaum, Artenschutz” angegeben.
- Liegt eine saP (Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) vor?
- In der Maßnahmenempfehlung wird keine Fällung genannt, sondern Maßnahmen zur Verbesserung der Baumstatik. Warum soll der Baum dennoch gefällt werden?
Zu dem Baum Nr. 16:
- Offensichtlich ist eine Fällung dringend notwendig. Wurden die Zeit genutzt, um eine dennoch rechtlich notwendige Fällgenehmigung (Vogel- und artenschutzrechtliche Belange) einzuholen? Denn es wurde eine Dringlichkeit von 6 Wochen festgesetzt. Das Gutachten stammt vom 18. Juni 2021.
Im Generellen:
- Welche Bäume sind angedacht als Ersatzpflanzung an diesem Standort?
- Werden für die Pflanzungen die empfohlenen baumstandortsverbessernden Maßnahmen ausgeführt?
Wir gehen davon aus, dass alle notwendigen Genehmigungen vorliegen, insbesondere die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde.
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