Anfrage Baumfällungen

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu den Baumfällungen an der Wutzmühlstraße

Zu dem Baum ohne Nummer:

  1. Liegt zu dem Baum eine Fällgenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde vor? Vogelschutzzeit ist vom 1. März bis 30. September. Auf Seite 2 des Gutachtens wird der Schutzstatus “Habitatbaum, Artenschutz” angegeben.
  2. Liegt eine saP (Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) vor?
  3. In der Maßnahmenempfehlung wird keine Fällung genannt, sondern Maßnahmen zur Verbesserung der Baumstatik. Warum soll der Baum dennoch gefällt werden?

Zu dem Baum Nr. 16:

  1. Offensichtlich ist eine Fällung dringend notwendig. Wurden die Zeit genutzt, um eine dennoch rechtlich notwendige Fällgenehmigung (Vogel- und artenschutzrechtliche Belange) einzuholen? Denn es wurde eine Dringlichkeit von 6 Wochen festgesetzt. Das Gutachten stammt vom 18. Juni 2021.

 Im Generellen:

  1. Welche Bäume sind angedacht als Ersatzpflanzung an diesem Standort?
  2. Werden für die Pflanzungen die empfohlenen baumstandortsverbessernden Maßnahmen ausgeführt?

 
Wir gehen davon aus, dass alle notwendigen Genehmigungen vorliegen, insbesondere die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde.

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