Für mehr Transparenz bei Meinungsfindungsprozessen

Wie ihr sicherlich der Presse entnommen habt, gab es unsererseits Kritik über intransparentes Agieren im Umgang mit der Landesgartenschau.

Nach fünf Monaten im Rat ohne Landesgartenschau im öffentlichen Teil und immer nur wieder lapidaren Sachstandberichten im nichtöffentlichen Teil der Sitzung folgten zwei komplett nichtöffentliche Sitzungen und eine Stadtratssitzung, die kurzfristig als „Arbeitssitzung“ umdeklariert wurde, um sich wieder auf dem sicheren Terrain der Gemeindeordnung zu bewegen.

Man hätte die Bürger*innen, aus unserer Sicht, früher mitnehmen und informieren müssen, aber wir haben nicht die Mehrheiten dafür im Gremium. Da gibt es anscheinend verschiedene Auffassungen über den Sinn und Zweck von Transparenz bei demokratischen Meinungsfindungsprozessen und bei der Bürger*innenbeteiligung. Wahrscheinlich findet es manche*r auch mühselig, seine Argumente oder Beweggründe für oder gegen eine Entscheidung in der Öffentlichkeit zu vertreten. Eventuell auftretende Widersprüche aus der Bevölkerung werden prophezeit. Solch intransparente Vorgehensweisen öffnen aber anderseits auch Raum für „wilde Gerüchte“ oder Verschwörungstheorien, welche ja man eigentlich vermeiden möchte und die letztendlich nicht Demokratie fördernd sind.

Die Bürger*innen sollen das Ringen um Entscheidungen ruhig dargestellt bekommen, von einer freien Presse. Dies gilt noch mehr in Zeiten einer Pandemie, in der andere Formen der Bürger*innenbeteiligung zugegebenermaßen schwierig sind, aber nicht unmöglich. Das erste Narrativ hat aber nun der Bürgermeister gesetzt und suggeriert somit oberflächlich einen Meinungsvorsprung. Dies könnte man nur ändern, wenn man es ändern wollte. Wenn alle die gleichen Informationen zur gleichen Zeit haben, das heißt frühe Transparenz im Meinungsfindungsprozess.

Wenn es dann noch eine auf evidenzbasiertem Wissen und eine durch gelebte, demokratische Streitkultur transparente Entscheidung ist, kann sich die Bevölkerung ihr eigenes Bild machen. Dies scheint nicht gewollt zu sein, um in der Zukunft – vielleicht beim nächsten Wahlkampf – in einem retrospektiven Blick die Projizierung des Macher-Images generieren zu können. Dass in einzelnen Projekten vielleicht auch Elemente der Opposition sind, ist im Nachgang schwer nach zu vollziehen, weil der Bürgermeister schon den ersten veröffentlichten Erzählstrang gelegt hat. Oder, dass es sogar Alternativen gegeben hätte. Das Für und Wider für diese bleibt vorerst verborgen.

Der Opposition bleibt ein Hinterher-Kommentieren, denn die Deutungshoheit wurde gesetzt vom Bürgermeister und kann nur noch nachträglich von der Opposition nivelliert werden. Wie äußert sich das z. B. ganz praktisch? Gremiumsmitglieder dürfen Fragen der Bürger*innen auf der Straße bezüglich der Landesgartenschau nicht beantworten, weil ja das Besprochene im nichtöffentlichen Teil stattfand.

Bürger*innenversammlungen, die zu spät kommen und die nur noch reine Informationsveranstaltungen über mehr oder weniger beschlossene Projekte sind, kann man natürlich als „demokratisches Feigenblatt“ bezeichnen, wenn man sie als nötiges Übel empfindet. Auch die Nachvollziehbarkeit des Zustandekommens eines Kompromisses ist eine Form der Bürger*innenbeteiligung.

Eine transparente Entscheidungsfindung ist eine tragende Säule der Demokratie. Dies gilt im Generellen und vor allem bei einem Projekt wie der Landesgartenschau, wo der Bevölkerung nie die grundsätzliche Frage gestellt wurde: „Wollt ihr eine Landesgartenschau in Furth im Wald?“ Wir sind nicht für sechs Jahre gewählt worden, um Entscheidungen alleine im stillen Kämmerchen zu fällen oder die Bürger*innen der Stadt nicht mit einzubeziehen.

Grüne Stadtratsfraktion Furth

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