Wenn das Baugebot fehlt.

Wenn die Bauverpflichtung fehlt…

Statement von der Grünen Stadtratsfraktion zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der STADT FURTH IM WALD 20.05.2020 Nr. 1

Die Regierung Oberpfalz Sachgebiet Städtebau kritisiert unter anderem folgende Punkte zu dem Bebauungsplan „Am Eichert – Erweiterung 1“:

  • Der Bedarf für die Ausweisung des Baulandes wird nicht hinreichend begründet.
  • Die Anbindung an eine geeignete Siedlungseinheit ist nicht gegeben.
  • Eine Bauleitplanung für praktisch eine Bauparzelle ist nicht nach zu vollziehen
  • Grundstücksgrößen über 2.000 m² entsprechen nicht dem Ziel flächensparender Bauweise.
  • Es wird angemahnt, die Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen zu begründen gegenüber der Möglichkeiten der Innenentwicklung.


Auch das Landratsamt Cham Sachgebiet Bauwesen-technisch gibt zu Bedenken:

  • Den übermäßigen Flächenverbrauch für 3 Bauparzellen.
  • Die Verfahrensart sollte überdacht werden, weil nur bebaute Ortsteile als Siedlungsanbindung zu sehen sind.
  • Da noch 16 freie Bauparzellen am Eichert im Besitz der Stadt sind.
  • Vorhandene Potentiale sollten gemäß dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“, durch Aktivierung , Re-Aktivierung und/oder baulicher Verdichtung und Revitalisierung von Ortskernen, besser ausgeschöpft werden.

Die Grüne Stadtratsfraktion schließt sich den Einschätzungen des Landratsamt Cham und Regierung Oberpfalz an.

Den Abwägungsvorschlägen seitens der Stadt ist teils schwer zu folgen und deren Widersprüchlichkeiten sind haarsträubend. Hier nur ein Beispiel: „Gemäß dem Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden knüpfen die Planungsflächen unmittelbar an diese Straße an und können über diese erschlossen werden.“ , argumentiert Stadt Furth im Wald an einer Stelle. Hier stellt sich die Frage, was die Anbindung an eine Straße mit dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden zu tun?

Unsere Forderungen zu künftigen Bebauungsplänen:

  • Ein PV-Anlagenpflicht ähnlich dem Amberger Modell. Was dort und in anderen Kommunen in Deutschland möglich ist, sollte auch in Furth möglich sein.
  • Eine Bauverpflichtung von 3 Jahren, um Baulücken in Zukunft zu vermeiden. Im Baugebiet „Am Eichert“ sind alleine in der Osser -und Hohenbogenstraße 10 erschlossene Parzellen vorhanden!
  • Ein Passus der explizit Stein- und Schotterwüsten aus Gärten verbannt.
  • Und grundsätzlich wäre ein logischer und vermittelbarer Ablauf wünschenswert. Bedeutet: Zuerst den Bebauungsplan beschließen und dann bauen.

Bericht der Chamer Zeitung vom 23.Mai 2020:

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